Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaften in der WoWi-Golf-Community




GOLFARENA GmbH (nachstehend «GA» genannt) wird beauftragt und bevollmächtigt nach Maßgabe der von mir/uns nachstehenden getroffenen Auswahl die gewünschte Mitgliedschaft in der WoWi-Golf-Community in einem Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golf-verband e.V. ist, mich/ uns zu vertreten bei der Eingehung (Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen) und Beendigung (Kündigung) der hierzu notwendigen Erklärungen für Mitgliedschaften, Spiel- und Nutzungsrechte (nachfolgend zusammen «Spielrechte» genannt) und durchzuführenden Zahlungen. Soweit erforderlich, ist GA berechtigt, die in einem Golfclub begründeten Spiel-rechte zu beenden. Die GA für diese Tätigkeit zustehende, angemessene Vergütung ist in den nachstehenden Preisübersichten für Mitgliedschaften enthalten, ebenso wie die derzeitigen Aufwendungen für Spielrechte. Die nachstehenden Preise können von GA angepasst werden, wobei eine Erhö-hung der Vergütung frühestens nach vier Monaten und im Übrigen jährlich nur um maximal 5% zulässig ist. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist GA befreit. Im Übrigen wird auf die beigefügte Vollmachtsurkunde verwiesen.

Ablauf:
Dieser Auftrag stellt ein Angebot des/der Unterzeichner dar, welches von GA durch gesondertes Schreiben zusammen mit der Rechnung über die erste Monatsrate nebst Zusatz-Aufwendungen angenommen werden kann, mit der Maßgabe, dass weitere Tätigkeiten von GA (wie insb. Aufnahmeantrag) erst nach Rechnungsausgleich erfolgen. GA informiert über ihre Mitgliedschaft und übermittelt den Mitgliedsausweis des Golfclubs (bis zirka fünf Wochen nach Aufnahme). Die weiteren Monatsraten, sowie die einmal jährliche zu zahlende Zusatz-Aufwendung, werden nach Maßgabe der erteilten Lastschriftermächtigung von GA abgebucht

Kündigung:
Der Vertrag mit der GA über die Golfclub-Mitgliedschaft ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig und verlängert sich um ein weiteres Kalender-jahr, wenn der Vertrag mit der GA nicht termingerecht spätestens drei Monate vor Jahresende (Stichtag: 30.09.) gekündigt wird. Ist das Mitglied aufgrund von in seiner Person liegenden Umständen (z. B. Krankheit, Beruf) an der Ausübung des Spielrechts gehindert, so be-steht die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Beiträge dennoch unverändert fort. Eine außerordentliche Kündigung oder ein Ruhen des Spielrechts ist nicht möglich. Bei Nichtbezahlung der laufenden Monatsraten/einmal jährlichen Zusatzaufwendungen spätestens inner-halb eines Monats ab Fälligkeit, insbesondere infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann GA durch Kündigung oder in sonstiger Weise die Spielrechte beenden. Bei Beendigung dieses Vertrages sind auch die Spielrechte durch Kündigung zu beenden. Die Beendigung der Spielrechte durch den Golfclub bzw. die Golfanlage führt gleichzeitig zur Beendigung dieses Vertrages.

Einzug der Monatsbeiträge und jährlicher Zusatz-Aufwendung per Lastschrift:
Hiermit ermächtige ich/wir GOLFARENA GmbH widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen (monatlichen Raten für mei-ne/unsere Mitgliedschaft/en, sowie die Zusatz-Aufwendung einmalig pro Person und Jahr, gemäß obigem Auftrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos, durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehen dem Zahlungsempfänger durch ungerechtfertigte Rückbu-chungen seitens des Kontoinhabers Kosten, trägt diese der Kontoinhaber. Können die monatlichen Raten nicht eingezogen werden, wegen fehlender Deckung des Kontos, gehen die Forderungen des Zahlungsempfänger an ein Inkassobüro, die Kosten trägt der Kontoinhaber.

Vollmacht:
Hiermit bevollmächtige/n ich/wir GOLFARENA GmbH, Am Steinsteg 50, D-76879 Bornheim mich/uns bei Erklärungen zur Erlangung und Durchführung einer Mitgliedschaft in dem ausgewählten Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, und zur Erlangung und Durchführung von Spielrechten auf der betreffenden Golfanlage zu vertreten, insbesondere den/die erforderlichen Aufnahmeanträge zu stellen, Annahmeerklärungen entgegenzunehmen, erforderliche Korrespondenzen zu führen und Zahlungen für mich/uns zu leisten, wie auch die zur Beendigung der Mitgliedschaft/en bzw. Spielrechte notwendigen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kündigung/en zu erklären. Dies gilt auch für erforderliche Erklärungen zu einem Wechsel des Golfclubs bzw. der Golfanlage. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist GOLFARENA GmbH befreit.